Nachfolgend finden Sie unsere Förderrichtlinien (PDF).
Bitte beachten Sie unsere Fristen: Projektanträge mit einem Antragsvolumen bis maximal 2.000 Euro können jederzeit eingereicht werden. Projektanträge, deren Antragsvolumen 2.000 Euro überschreitet, müssen bis zum 15. Mai eines Jahres (Poststempel) in der Geschäftsstelle von mobile e.V. eingegangen sein, um der nächstfolgenden Mitgliederversammlung zur Bewilligung vorgelegt werden zu können.
Bei Fragen senden Sie uns bitte eine Nachricht an post(at)mobile-raumkunst.de
Förderrichtlinien von mobile e.V.
mobile e.V. unterstützt die wissenschaftliche Erforschung der Möbel- und Raumkunst aller Epochen und die Verbreitung ihrer Ergebnisse in ideeller wie materieller Weise. Aus diesem Grunde unterstützt mobile sowohl öffentliche Sammlungen von Möbel- und Raumkunst in Deutschland als auch Einzelpersonen auf Antrag in ihrer wissenschaftlichen oder vermittelnden Tätigkeit. Förderungswürdig sind deshalb in besonderer Weise:
- Publikationen wissenschaftlicher Abhandlungen zur Möbel- und Raumkunst in gedruckter oder digitaler Form,
- kunsthistorische und kunsttechnologische Forschungsprojekte im Bereich der Möbel- und Raumkunst an Hochschulen und musealen Einrichtungen,
- Ausstellungen zur Möbel- und Raumkunst,
- die Organisation und Durchführung von wissenschaftlichen Vorträgen über sowie von Tagungen und Exkursionen zur Möbel- und Raumkunst im In- und Ausland,
- Restaurierungsmaßnahmen bedeutender Kunstwerke der deutschen Möbel- und Raumkunst, sofern sie sich im öffentlichen oder unveräußerlichen Stiftungsbesitz befinden. Förderfähig sind Möbel, die in ihrer Art und /oder ihrem Kontext von besonderer Relevanz sein. Das Ziel der Maßnahme soll eine vollendete Restaurierung mit dem Bestreben einer öffentlichen Ausstellung sein. Da labortechnische Untersuchungsmethoden die Kenntnis von Geschichte und Zustand eines Kunstwerkes maßgeblich erhellen können und Entscheidungsgrundlagen für Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen bilden, sind auch technologische Untersuchungen, etwa von Materialien oder Oberflächenüberzügen, sofern sie ohne Substanzverlust durchgeführt werden können, förderfähig.
Wer kann Förderanträge stellen?
Antragsberechtigt sind:
- universitäre und museale Einrichtungen aus dem Bereich der Möbel- und Raumkunst sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- wissenschaftliche Autorinnen und Autorinnen aus dem Bereich der Möbel- und Raumkunst, – Kuratorinnen und Kuratoren von Ausstellungen aus dem Bereich der Möbel- und Raumkunst,
- Organisatorinnen und Organisatoren von wissenschaftlichen Vorträgen, Tagungen oder Exkursionen aus dem Bereich der Möbel- und Raumkunst,
- institutionelle Eigentümer bedeutender Kunstwerke der deutschen Möbel- und Raumkunst.
Arbeiten des wissenschaftlichen Nachwuchsen sind regulär ab dem Promotionsverfahren förderungswürdig, im Ausnahmefall können auch Master-Arbeiten unterstützt werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. mobile e.V. behält sich vor, nur einen Teilbetrag der beantragten Fördersumme zur Verfügung zu stellen.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Der Antrag auf Förderung eines oben skizzierten Projektes ist in analoger oder digitaler Form an die Geschäftsstelle von mobile e.V. zu senden. Dem Antrag müssen beigefügt sein:
- ein formloser Förderungsantrag,
- eine Projektskizze, ggf. ein Restaurierungskonzept (max. 3 Seiten, ggf. bis zu 4 Fotos),
- ein Kosten- und Zeitplan,
- bei Publikationsförderungen Angaben zum Verlag, Auflagenhöhe, etc.,
- der Lebenslauf des Antragstellers,
- ggf. Referenzen oder Empfehlungen.
Projektanträge mit einem Antragsvolumen bis maximal 2.000,00 Euro können jederzeit eingereicht werden.
Projektanträge, deren Antragsvolumen 2.000,00 Euro überschreitet, müssen bis zum 15. Mai eines Jahres (Poststempel) in der Geschäftsstelle von mobile e.V. eingegangen sein, um der nächstfolgenden Mitgliederversammlung zur Bewilligung vorgelegt werden zu können.
Nach der Eingangsbestätigung wird der Antrag von den Mitgliedern des Vorstandes von mobile e.V. und ggf. vom Restaurierungsbeirat des Vereins mobile e.V. geprüft.
Bei Anträgen bis zu einem Volumen i. H. v. 2.000,00 EUR entscheidet unterjährig der Vorstand einstimmig über die Förderung. Bei höheren Fördersummen obliegt die Entscheidung der jährlich im Herbst stattfindenden Mitgliederversammlung von mobile e.V. Die Antragsunterlagen werden den Vereinsmitgliedern im Rahmen der Einladung zur Mitgliederversammlung zugestellt.
Die Entscheidung von Vorstand bzw. Mitgliederversammlung wird dem Antragsteller in schriftlicher Form durch die Vorsitzende des Vorstands von mobile e.V. mitgeteilt. mobile e.V. ist nicht verpflichtet, die getroffene Entscheidung zu erläutern.
Pflichten der Förderungsempfänger
Die bewilligten Fördermittel sind ausschließlich zweckgebunden zu verwenden. Nach Abschluss des geförderten Projektes ist dem Vorstand von mobile innerhalb von drei Monaten ein Verwendungsnachweis einschließlich aller Belege vorzulegen.
Der Verein mobile e.V. ist an geeigneter Stelle als Projektförderer zu erwähnen, wie z. B. auf Plakaten, Informationsmaterialien, Tagungsmappen, Presseunterlagen u. ä. Bei geförderten Publikationen soll diese Erwähnung vorzugsweise auf dem Titelblatt oder dem rückwärtigen Titelblatt erfolgen. Hierfür stellt der Verein mobile e.V. sein Logo zur Verfügung.
Von den geförderten Publikationen sowie den o.g. gedruckten Informationsmedien sind der Geschäftsstelle von mobile e.V. jeweils drei Belegexemplare zur Verfügung zu stellen; auf Antrag kann der Vorstand von mobile e.V. die Anzahl der Belegexemplare reduzieren.
Restaurierungsdokumentationen sind mobile e.V. in digitaler Form zur Verfügung zu stellen, damit sie in den internen Bereich der Homepage eingestellt und damit den Vereinsmitgliedern zur Verfügung stehen können.